Barfußpark Beelitz GmbH – AGB

1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für die Barfußpark Beelitz GmbH (im folgenden BBG genannt), sowie für den Besuch im Barfußpark und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen. Sie werden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende Regelungen ebenso wie Zusicherung und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2 Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung

Der Vertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen Anmeldung des / der Kunden bei der BBG zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmebestätigung durch die BBG bedarf.

Die Buchung von Führungen, organisierten Events (z.B. Geburtstagsfeiern für Kinder, Einschulungsfeiern) oder sonstigen Veranstaltungen kann telefonisch während der Öffnungszeiten oder außerhalb der Öffnungszeiten per Mail erfolgen. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt durch den Kunden schriftlich oder per E-Mail.

Eine Ablehnung des Vertragsangebotes durch die BBG erfolgt telefonisch oder schriftlich.

2.1 Haftung des Kunden für Schäden

Der Kunde haftet für alle Verluste und Schäden, die durch ihn selbst, durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.

Die BBG kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.

2.2 Haftung der BBG

Die BBG haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die BBG nur in Höhe des vereinbarten Führungsentgeltes.

Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.

2.3 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden im Gelände des Barfußparks. Die BBG übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der BBG.

Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Kunden.

Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der BBG gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die BBG kann vom Veranstalter oder Dritten eine Schlussrechnung verlangen.

2.4 Verjährung

Alle Ansprüche gegen die BBG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, jedoch ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes.

Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 15 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.

Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an.

3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Die BBG ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der BBG zugesagten Leistungen zu erbringen. Sie sichert gewissenhafte Vorbereitung des Besuches im Barfußpark sowie Auswahl und Kontrolle der Erlebnisführer. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der BBG zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der BBG an Dritte.

Das Entgelt für Eintritt und Führungen im Barfußpark ergibt sich aus der beim Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der BBG (Programm, Angebot, Preisliste etc.). Die Eintrittskarte für den Barfußpark berechtigt zum einmaligen Besuch (ausgenommen sind Saisonkarten).

Für die Reservierung kann die BBG bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Abschlagszahlung verlangen. Die Höhe der Abschlagszahlung und der Zahlungstermin werden schriftlich vereinbart.

Die Preise können von der BBG geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Leistungen oder das Volumen der Leistung verändert und die BBG dem zustimmt. Der Kunde wird im Voraus über eine etwaige Preisänderung informiert. Im Fall der Nichtzustimmung hat der Kunde ein Kündigungsrecht.

Das Entgelt wird nach dem Zustandekommen des Vertrages an der Kasse oder bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen nach ihrem Zugang ohne Abzug fällig.

Rückvergütungen oder Erstattungen nicht in Anspruch genommener Leistungen kann der Kunde nicht verlangen.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung der BBG aufrechnen. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der BBG.

4 Rücktritt durch den Kunden

Bis zu 14 Tagen vor einer gebuchten Veranstaltung hat der Kunde ein kostenloses Rücktrittsrecht. Sofern zwischen der BBG und dem Kunden ein anderer Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der BBG auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der BBG ausübt.

Tritt der Kunde nach dem Termin zum kostenlosen Rücktritt von der Buchung zurück, so erhält die BBG den Anspruch auf Zahlung des vollständigen vereinbarten Preises.

Kann der Kunde den angemeldeten Besuch im Barfußpark nicht wahrnehmen, so hat er die BBG so früh wie möglich zu informieren. Falls binnen 14 Tage vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden sollte oder aber der Termin kurzfristig nicht wahrgenommen werden kann, müssen gebuchte Veranstaltungen zu 100 % durch den Kunden bezahlt werden.

Der Kunde ist berechtigt, im Fall von höherer Gewalt oder anderen nicht vom Kunden zu vertretenden Umständen vom Vertrag zurückzutreten. Fernbleiben gilt nicht als Kündigung.

5 Rücktritt durch die BBG

Ferner ist die BBG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls

  • höhere Gewalt oder andere von der BBG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Buchung für den Barfußpark unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
  • die BBG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Besuch im Barfußpark den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der BBG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der BBG zuzurechnen ist.

Bei berechtigtem Rücktritt der BBG entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Die BBG wird im Gegenzug keine Stornogebühren erheben.

6 Datenschutz

Die BBG verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Pflege laufender Kundenbeziehungen. Die persönlichen Daten der Kunden und alle Bestellinformationen werden mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken wird ausgeschlossen.

7 Schutzrechte

Die BBG behält sich alle Rechte an den im Barfußpark verbreiteten Unterlagen vor. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen sie oder Teile daraus nicht übersetzt, vervielfältigt, nachgedruckt oder auf Medien übernommen werden oder an Dritte weitergegeben werden.

8 Sonstiges

Auskünfte erteilt die BBG nach bestem Wissen und Gewissen. Insoweit sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Fundsachen werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Sie werden im Barfußpark drei Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.

Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Vertragspartner bzw. der/die Teilnehmer/in, die jeweilige Parkordnung einzuhalten.

9 Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen für den Barfußpark sollen schriftlich erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Potsdam, den 25.01.2023

Der Geschäftsfüher