Barfußpark Beelitz GmbH – AGB
1 Geltungsbereich
Die nachstehenden Vertragsbedingungen gelten für die Barfußpark Beelitz GmbH (im folgenden BBG genannt), sowie für den Besuch im Barfußpark und für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen. Sie werden mit Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Abweichende Regelungen ebenso wie Zusicherung und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2 Vertragsabschluss, Haftung, Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme der schriftlichen Anmeldung des / der Kunden bei der BBG zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmebestätigung durch die BBG bedarf.
Die Buchung von Führungen, organisierten Events (z.B. Geburtstagsfeiern für Kinder) oder sonstigen Veranstaltungen kann telefonisch während der Öffnungszeiten oder außerhalb der Öffnungszeiten per Mail erfolgen. Die Bestätigung der Anmeldung erfolgt durch den Kunden schriftlich, per Fax oder per e-mail.
Eine Ablehnung des Vertragsangebotes durch die BBG erfolgt telefonisch oder schriftlich.
2.1 Haftung des Kunden für Schäden
Der Kunde haftet für alle Verluste und Schäden, die durch ihn selbst, durch Besucher, Mitarbeiter oder sonstige Dritte aus seinem Bereich verursacht werden.
Die BBG kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
2.2 Haftung der BBG
Die BBG haftet nur für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die BBG nur in Höhe des vereinbarten Führungsentgeltes.
Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers.
2.3 Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden im Gelände des Barfußparks. Die BBG übernimmt für Verlust oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der BBG.
Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Kunden.
Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er der BBG gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Die BBG kann vom Veranstalter oder Dritten eine Schlussrechnung verlangen.
2.4 Verjährung
Alle Ansprüche gegen die BBG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, jedoch ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an. Dies gilt nicht bei Haftung wegen Vorsatzes.
Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 15 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an.
Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in 5 Jahren von ihrer Entstehung an.
3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Die BBG ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der BBG zugesagten Leistungen zu erbringen. Sie sichert gewissenhafte Vorbereitung des Besuches im Barfußpark sowie Auswahl und Kontrolle der Erlebnisführer. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise der BBG zu zahlen. Dies gilt auch für von ihm veranlasste Leistungen und Auslagen der BBG an Dritte.
Das Entgelt für Eintritt und Führungen im Barfußpark ergibt sich aus der beim Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der BBG (Programm, Angebot, Preisliste etc.). Die Eintrittskarte für den Barfußpark berechtigt zum einmaligen Besuch (ausgenommen sind Saisonkarten).
Für die Reservierung kann die BBG bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Abschlagszahlung verlangen. Die Höhe der Abschlagszahlung und der Zahlungstermin werden schriftlich vereinbart.
Die Preise können von der BBG geändert werden, wenn der Veranstalter nachträglich Leistungen oder das Volumen der Leistung verändert und die BBG zustimmt.
Das Entgelt wird nach dem Zustandekommen des Vertrages an der Kasse oder bei Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Rechnungen ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen nach ihrem Zugang ohne Abzug fällig.
Rückvergütungen oder Erstattungen nicht in Anspruch genommener Leistungen kann der Kunde nicht verlangen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber einer Forderung der BBG aufrechnen. Erfüllungsort für Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der BBG.
4 Rücktritt durch den Kunden
Sofern zwischen der BBG und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der BBG auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der BBG ausübt.
Tritt der Kunde nach dem Termin zum kostenlosen Rücktritt von dem Buchungstermin zurück, so behält die BBG den Anspruch auf Zahlung des Preises. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt der Barfußparks aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Verköstigungen, vorgesehen waren, hat die BBG Anspruch auf Vergütung.
Kann der Kunde den angemeldeten Besuch im Barfußpark nicht wahrnehmen, so hat er die BBG so früh wie möglich zu informieren. Falls binnen 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden sollte oder aber der Termin kurzfristig nicht wahrgenommen werden kann, fallen für Gruppen ab 10 Personen ohne Führung Stornogebühren an.
Fernbleiben gilt nicht als Kündigung.
5 Rücktritt durch die BBG
Ferner ist die BBG berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
• höhere Gewalt oder andere von der BBG nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
• Buchung für den Barfußpark unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Kunden oder Zwecks, gebucht werden;
• die BBG begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass der Besuch im Barfußpark den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der BBG in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der BBG zuzurechnen ist.
Bei berechtigtem Rücktritt der BBG entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
6 Datenschutz
Die BBG verarbeitet personenbezogene Daten zur Vertragsabwicklung und Pflege laufender Kundenbeziehungen. Die persönlichen Daten der Kunden und alle Bestellinformationen werden mit äußerster Vertraulichkeit behandelt. Eine Weitergabe dieser Daten zu Werbezwecken wird ausgeschlossen.
7 Schutzrechte
Die BBG behält sich alle Rechte an den im Barfußpark verbreiteten Unterlagen vor. Ohne schriftliche Genehmigung dürfen sie oder Teile daraus nicht übersetzt, vervielfältigt, nachgedruckt oder auf Medien übernommen werden oder an Dritte weitergegeben werden.
8 Sonstiges
Auskünfte erteilt die BBG nach bestem Wissen und Gewissen. Insoweit sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
Fundsachen werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Sie werden im Barfußpark drei Monate aufbewahrt. Nach Ablauf dieser Frist werden die Gegenstände, die einen ersichtlichen Wert haben, dem lokalen Fundbüro übergeben.
Mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Vertragspartner bzw. der/die Teilnehmer/in, die jeweilige Parkordnung einzuhalten.
9 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen für den Barfußpark sollen schriftlich erfolgen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.